St. Josef Stift GmbH Börger 

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Beirat


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Zum ehrenamtlichen Heimfürsprecher des St. Josef Stiftes Börger ist vom Landkreis Emsland als zuständige Behörde mit Wirkung zum 01.01.2007 Herr Ulrich Hunfeld, Amselring 11, 26904 Börger bestellt, der unter Telefon 05953/8354 erreichbar ist.

Geschäftsordnung des Beirates des St. Josef Stiftes Börger

nachfolgend Beirat

bulletPräambel: Zur Fortsetzung und Weiterentwicklung der im Kaufvertrag zwischen der Katholischen Kirchengemeinde Börger und der St. Josef Stift GmbH über das ehemalige Krankenhaus Börger vereinbarten Mitwirkung wird der bisherige Grundstücksausschuss in einen Beirat umbenannt und gibt sich nachfolgende Geschäftsordnung.
bullet§ 1 Zweck
bullet1. Der Beirat ist ein Organ der St. Josef Stift GmbH Börger. 
bullet2. Der Beirat unterstützt und berät die Gesellschafterversammlung und den Geschäftsführer bei ihren im Gesellschaftsvertrag niedergelegten Aufgaben.
bullet3. Der Beirat fördert insbesondere das ehrenamtliche Engagement, bemüht sich um finanzielle Unterstützung für die satzungsgemäßen Aufgaben der Gesellschaft und vertritt das St. Josef Stift in der Öffentlichkeit. Es entwickelt Ideen und Pläne für eine aktive Altenarbeit.
bullet4. Der Beirat nimmt die Interessen der örtlichen Bevölkerung hinsichtlich der Nutzung des Geländes des ehemaligen Krankenhauses Börger wahr. 
bullet§ 2 Mitglieder: Die Zusammensetzung des Beirates sichert eine ausgewogene Interessenvertretung zwischen der Katholischen Kirchengemeinde Börger, der Politischen Gemeinde Börger und der St. Josef Stift Gesellschaft.
bullet1. Stimmberechtigte Mitglieder des Beirates sind
bulleta) der Pfarrer der Kath. Kirchengemeinde Börger,
bulletb) zwei Personen, die vom Vorstand der Katholischen Kirchengemeinde Börger aus dem Kreis seiner Mitglieder entsandt und abberufen werden,
bulletc) eine Person, die vom Pfarrgemeinderat der Kath. Kirchengemeinde Börger aus dem Kreis seiner Mitglieder entsandt und abberufen wird,
bulletd) der Bürgermeister der Gemeinde Börger,
bullete) zwei weitere Personen, die vom Rat der Gemeinde Börger aus dem Kreis der Mitglieder des Verwaltungsausschusses entsandt oder abberufen werden,
bulletf) drei Personen als Vertreter der Gesellschaft der St. Josef Stift GmbH,
bulletg) der Geschäftsführer oder ein anderer Bevollmächtigter der St. Josef Stift GmbH mit leitender Funktion in den Einrichtungen des St. Josef Stiftes Börger.
bullet2. Die entsendenden Gremien können im Falle der Verhinderung ihres Mitgliedes einen Vertreter benennen.
bullet3. Jedes Mitglied gemäß Absatz 1 hat eine Stimme. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse sind der St. Josef Stift GmbH schriftlich mitzuteilen.
bullet4. Zur Sicherung einer ausgewogenen Interessenvertretung kann a) keine Person dem Beirat in doppelter Funktion angehören und b) keine Person als Vertreter gemäß Abs. 1 a) bis e) berufen werden, die für das St. Josef Stift oder eine Einrichtung mit verwandten Aufgabenstellungen tätig ist.
bullet5. Auf Vorschlag eines stimmberechtigten Mitgliedes kann der Beirat mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder Ehrenmitglieder ernennen und abberufen. Ehrenmitglieder haben das Recht an den Sitzungen des Beirates mit beratender Funktion ohne Stimmrecht teilzunehmen.
bullet6. Jede natürliche oder juristische Person kann durch eine Spende für die satzungsgemäßen Aufgaben des St. Josef Stiftes förderndes Mitglied werden. Fördernde Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Beirates nur auf besondere Einladung durch den Geschäftsführer und ohne Stimmrecht teil. Die fördernden Mitglieder werden einmal jährlich auf einer Mitgliederversammlung über die Arbeit des St. Josef Stiftes informiert.
bullet§ 3 Sitzungen
bullet1. Der Beirat tritt auf Einladung von mindestens 3 Mitgliedern zusammen. Die Einladung erfolgt unter Angabe einer Tagesordnung mit einer Frist von 5 Tagen formlos an alle Mitglieder. Hat im Laufe eines Kalenderjahres keine Sitzung stattgefunden, lädt der Geschäftsführer der St. Josef Stift GmbH im Dezember des jeweiligen Jahres zu einer Sitzung ein.
bullet2. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
bullet3. Der Geschäftsführer der St. Josef Stift GmbH leitet die Sitzungen des Beirates.
bullet§ 4 Aufgaben
bullet1. Der Beirat kann mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder
bulleta) die Zustimmung verweigern zum Verkauf und zur grundbuchlichen Belastung des in der Gemarkung Börger, Flur 21, Flurstück 118/3 gelegenen Geländes des ehemaligen Krankenhauses Börger,
bulletb) die Zustimmung verweigern zum Abbruch von Gebäuden oder wesentlichen Gebäudeteilen auf dem Gelände nach Ziffer 1a),
bulletc) die Zustimmung verweigern zu einer Nutzung der Gebäude und Grundstücke nach Ziffer 1a) für Zwecke, die nicht durch den Gesellschaftsvertrag der St. Josef Stift GmbH in der Fassung vom 29.03.94 abgedeckt sind,
bulletd) die Zustimmung verweigern zu einer Änderung der Liquidationsbestimmungen des Gesellschaftsvertrages der St. Josef Stift GmbH in der Fassung vom 29.03.94, sofern eine Änderung nicht aus gesetzlichen Gründen zwingend notwendig ist,
bullete) eine Beiratssatzung für fördernde Mitglieder festlegen und Auskunft erlangen über die Verwendung der eingegangenen Förderbeiträge.
bullet2. Der Beirat kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder
bulleta) eine Änderung der Geschäftsordnung des Beirates beschließen,
bulletb) eine Auflösung des Beirates beschließen.
bullet3. Der Beirat berät die St. Josef Stift GmbH hinsichtlich Neu- und Erweiterungsbauten auf dem Gelände nach Abs. 1a). Er wird daher vom Geschäftsführer der St. Josef Stift GmbH vor Baubeginn in technischer und finanzieller Hinsicht über beabsichtigte Vorhaben informiert.
bullet4. In allen hier nicht näher aufgeführten Grundstücks-, Bau- und sonstigen Angelegenheiten besitzt der Beirat nur eine beratende Funktion.
bullet§ 5 Ehrenamtlichkeit
bullet1. Die Arbeit des Beirates ist ehrenamtlich. Vergütungen werden nicht gezahlt.
bullet2. Der Beirat kann mit der Mehrheit der Stimmen eine Erstattung von Auslagen für besondere Aufgaben einzelner Mitglieder in nachgewiesener Höhe aus Mitteln der Gesellschaft vorschlagen.
bullet§ 6 Sonstiges
bullet1. Diese Geschäftsordnung tritt zum 01.04.1998 in Kraft und ersetzt die bisherigen Geschäftsordnungen des Beirates und des Grundstücksausschusses vom 01.07.1994.
bullet2. Diese Geschäftsordnung ist von der notwendigen Mehrheit des bisherigen Grundstücksausschusses am 18.03.98 genehmigt worden.

Börger, den 24.03.1998

für die Katholische Kirchengemeinde Börger: N. Kuhnigk Pfr.

für die Politische Gemeinde Börger: Kossenjans

für die St. Josef Stift GmbH Börger: Müller

 

 

Stand: 16. März 2011