St. Josef Stift GmbH Börger 

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Aufrichten


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Auf dieser Seite informieren wir über zwei alltägliche Hilfen beim Aufrichten pflegebedürftiger Personen. Ungeübte sollte sich die notwendigen Handgriffe von Fachkräften zeigen lassen, um Schaden für Helfer und Hilfebedürftigem zu vermeiden.

Aufrichten aus der Rückenlage an die Bettkante (über die Seitenlage)

Durchführung:

- Die Pflegekraft richtet benötigte Gegenstände und informiert den Pflegebedürftigen über geplante Maßnahme.

- Die Pflegekraft unterstützt den Pflegebedürftigen, sich mit aufgestellten Beinen und gefalteten Händen über die stärker betroffene Körperhälfte zur Seite zu drehen.

- Die Knie dürfen nur wenig über die Bettkante herausragen, damit der Pflegebedürftige beim Erreichen der Bettkante nicht herunterrutscht.

- Das Bett wird tief gestellt. Diese Position bedeutet für die Pflegekraft zwar, verstärkt in den Knien zu arbeiten, jedoch ist es sicherer und rückenschonender, wenn der Pflegebedürftige - nachdem er auf der Bettkante sitzt - sofort Bodenkontakt hat.

- Die Pflegekraft placiert ihre eine Hand an der unten liegenden Thoraxseite im Übergangsbereich zum Schulterblatt. Ihre zweite Hand ruht auf dem Schulterdach der weniger betroffenen Seite, sobald die Beine aus dem Bett gebracht worden sind.

- Beim seitlichen Hochkommen verkürzt sich der Rumpf der weniger betroffenen Seite: Schulter und Hüfte nähern sich an. Die Pflegekraft unterstützt diese Patientenaktivität, indem sie bewusst mehr Unterstützung am Schulterdach gibt.

- Anschließend wird die Haltung des Pflegebedürftigen so korrigiert, dass er mit beiden Füßen komplett Bodenkontakt hat.

Transfer von der Bettkante in den Rollstuhl

Durchführung:

- Der Pflegebedürftige sitzt am Bettrand und hat vollständigen Fußsohlenkontakt zum Boden. Er hat vorzugsweise seine normalen Straßenschuhe an, weil diese dem häufig labilen Fuß Halt geben. Turnschuhe behindern wegen ihres Gummiprofils die Drehung. Transfers in Strümpfen sind äußerst gefährlich. Als Kompromiss kann der Transfer barfuß durchgeführt werden.

- Der Rollstuhl steht mit angezogenen Bremsen parallel zum Bett auf der Seite, über der der Transfer stattfinden soll. Die Seitenlehne ist herausgenommen, und die Fußrasten sind entfernt oder zur Seite geklappt (sonst Sturzgefahr).

- Die Füße sind möglichst weit zurückgestellt, haben aber noch flächigen Kontakt zum Boden.

- Die Pflegekraft steht vor dem Pflegebedürftigen.

- Der betroffene Fuß wird so aufgestellt, dass die Ferse etwas in Richtung Drehung zeigt.

- Gefaltete Hände werden über die Schulter der Pflegeperson, die nicht zum Stuhl zeigt, gelegt. Dabei beugt sich die Pflegeperson nach vorn.

- Die Pflegekraft fasst unter das Gesäß zu beiden Seiten an die Sitzbeinhöcker oder unter den Sitzbeinhöcker der gelähmten Seite und an die Flanke der nicht gelähmten Seite des Patienten und zieht das Gesäß hoch.

- Gleichzeitig dreht sie sich mit dem Bewohner in Richtung Stuhl. Dabei führen die Knie der Hilfsperson das Bein des Patienten.

Achtung: Wenn die Hilfsperson sich nicht gemeinsam mit dem Patienten dreht, ist die Gefahr groß, dass durch die Knochenfixierung ein Bruch entsteht.

- Das Gesäß der Hilfsperson bildet das Gegengewicht, indem sie ebenfalls in die Knie geht und jede Bewegung mitmacht.

- Gegebenenfalls werden die Füße nach dem Absetzen korrigiert.

Stand: 16. März 2011