St. Josef Stift GmbH Börger 

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Häusl. Pflege


Häusliche Pflege - Tagespflege - Kurzzeitpflege - Betreutes Wohnen - Essen auf Rädern - Begegnung und Bildung

 

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Das St. Josef Stift verfügt über Versorgungsverträge zur Erbringung von Leistungen der Grundpflege (z.B. Waschen, Anziehen, Lagern) und der Behandlungspflege (z.B. Injektionen, Wundversorgung). Dieses Angebot richtet sich sowohl an die Einwohner von Börger und den umliegenden Gemeinden als auch an die Mieter im Betreuten Wohnen.

Im Bereich der Grundpflege können Sie mit uns eine Vereinbarung schließen, welche Leistungen zu welchen Zeiten erbracht werden sollen. Wir erstellen Ihnen auf dieser Grundlage eine Kostenübersicht und legen Ihnen am Monatsende eine Leistungsübersicht zur Prüfung und Unterschrift vor.

Leistungen der Behandlungspflege werden unabhängig vom Vorliegen einer Pflegeeinstufung vom behandelnden Arzt verordnet. Die Verordnung wird der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht und nach Erbringen der Leistungen dort direkt abgerechnet (ohne Einfluss auf etwaiges Pflegegeld).

Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Wahlmöglichkeiten:

bulletPflegesachleistungen: In diesem Fall werden Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach Vereinbarung mit dem Pflegebedürftigen oder dessen Vertreter von einem anerkannten Pflegedienst erbracht. Je Kalendermonat besteht Anspruch auf Leistungen in der Stufe I bis maximal 420 €, in der Stufe II bis 980 € und in der Stufe III bis 1.470 €. Härtefallregelungen sind in Stufe III möglich.
bulletPflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen: Das Pflegegeld beträgt im Kalendermonat in Stufe I 215 €, in Stufe II 420 € und in Stufe III 675 €. Pflegebedürftige, die dieses Pflegegeld erhalten, haben in der Stufe I und II einmal halbjährlich und in der Stufe III einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen. Diese sog. Pflegebegutachtung kann vom St. Josef Stift vorgenommen werden und wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
bulletKombinationsleistung bedeutet, dass der Pflegebedürftige einen Teil der Arbeiten vom Pflegedienst erbringen lässt und er daneben ein anteiliges Pflegegeld erhält. Wir erstellen Ihnen hierzu gern ein Angebot.
 
Stand: 16. März 2011