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St. Josef Stift
GmbH Börger
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Das St. Josef Stift in Börger bietet seit dem 01. März 2006 keine vollstationäre Kurzzeitpflege als Leistung nach § 42 SGB XI mehr an. Sie trägt damit der Entwicklung Rechnung, daß die emsländischen Krankenhäuser dazu übergegangen sind, den Patienten die Kurzzeitpflege im Anschluß an eine stationäre Behandlung in Regie des Krankenhauses zu empfehlen, so daß für diese Leistung in externen Einrichtungen wie dem St. Josef Stift kaum noch Bedarf angemeldet wird. Stattdessen bietet das St. Josef Stift seit dem 01. März 2006 neuartige Möglichkeiten einer vorübergehenden Pflege in der Einrichtung.
Zur Übergangspflege im St. Josef Stift Börger werden vier Krankenwohnungen bereit gehalten, in der eine zeitlich befristete ausgelagerte häusliche Krankenpflege angeboten wird. Während eines solchen Aufenthaltes sollen Veränderungen im sozialen Umfeld der Pflegegäste so gering wie möglich gehalten werden, um Kontakte zu Angehörigen oder Nachbarn aufrecht zu erhalten und die Rückkehr in die eigene Wohnung zu fördern. Dazu wählen die Pflegegäste aus einem Katalog pflegerischer, hauswirtschaftlicher oder betreuender Leistungen nur die Komponenten aus, die sie selbst oder Dritte (Angehörige, Freunde, Nachbarn, Ehrenamtliche) vorübergehend nicht erbringen können. Eine Vollversorgung durch die Einrichtung ist prinzipiell möglich, jedoch als Regelfall nicht angestrebt. Die Krankenwohnungen stehen im wesentlichen bereit: * Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen während Urlaub und Krankheit (Verhinderungspflege) §36 und §38 SBG XI; Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung der Pflegekassen ist eine mindestens seit einem halben Jahr bestehende Pflegeeinstufung. * Zur Vervollständigung der Heilung nach einem Krankenhausaufenthalt und zur Einübung in den Wohnalltag (Alltagsrehabilitation), wenn ein vollstationärer Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung nicht erforderlich ist oder nach vier Wochen nicht ausreichend ist/war. Eine schrittweise Rücknahme benötigter Leistungen der Einrichtung einschließlich stundenweiser Rückkehr in die eigene Wohnung ist wünschenswert. * Zur pflegerischen Rund-um-die-Uhr-Betreuung bei akuter Gesundheitsverschlechterung (intensive häusliche Krankenpflege) auch als Hospiz und zur Verkürzung oder Vermeidung eine Krankenhausaufenthaltes. Dem Pflegegast steht regelmäßig ein ansprechend möbliertes Einzelzimmer mit angegliedertem Duschbad zur Verfügung. Die Zimmer verfügen über Notruf, Telefon und Fernsehen (Sattelitenempfang und Gottesdienstübertragung aus der katholischen Pfarrkirche St. Jodokus Börger). In der Haupturlaubszeit sind die Wahlmöglichkeiten naturgemäß geringer als in der übrigen Zeit. Wir bitten um Verständnis, wenn im Einvernehmen mit den Beteiligten Kompromisse gefunden werden müssen. Da die Kostenübernahme durch die Pflege- und Krankenkassen und die Leistungsübernahme durch das St. Josef Stift von den persönlichen Verhältnissen und Bedürfnissen der Patienten abhängen, sind keine pauschalen Tagessätze mitteilbar. Es ist daher unverzichtbar, mit den Betroffenen, deren Angehörigen oder Betreuern eine individuelle Planung zu erstellen, aus der sich dann die tatsächlichen Kosten ermitteln lassen. Liegt eine Pflegeeinstufung vor, liegt der Eigenanteil des Pflegegastes in der Regel zwischen 21,00 und 32,00 Euro pro Tag. Für die Pflegestufe G (gering) wird bei Vollversorgung durch die Einrichtung ein pauschaler Tagessatz von 41,45 Euro berechnet (incl. Grundpflege). Interessenten können telefonisch jederzeit einen Besichtigungs- und Beratungstermin im St. Josef Stift vereinbaren. |
Stand: 16. März 2011 |