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St. Josef Stift
GmbH Börger
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| HaushaltshilfenDas St. Josef Stift hat Verträge mit der AOK und den Verbänden der Angestellten-Krankenkassen und Arbeiter-Ersatzkassen abgeschlossen, um von den Krankenkassen zu gewährende Haushaltshilfen (§38 SGB V, § 199 RVO) zu erbringen. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie in persönlichen Notsituationen, in denen die Krankenkassen keine Haushaltshilfe übernehmen können, dennoch für sich oder einen Angehörigen auf Hilfe angewiesen sein, sprechen Sie gern unsere Pflegedienstleitung an, um eine geeignete individuelle Lösung zu finden. |
Stand: 16. März 2011 |